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EM.TV verliert in erster Instanz 20.02.2003
Ad hoc
Das Gericht in Jersey hat heute die Feststellungsklage der EM.TV & Merchandising AG (WKN 568480), dass das Pfandrecht an den von ihr gehaltenen Anteilen an der Speed Investments Ltd. zugunsten der Formel 1- Banken unwirksam ist, in erster Instanz abschlägig beschieden. Die Gesellschaft wird dagegen Berufung einlegen.
Die bestehenden Verpflichtungserklärungen wonach es den Banken untersagt ist, Vollstreckungshandlungen vorzunehmen bleiben vorerst bestehen. Damit ist EM.TV in der Lage, den eingeschlagenen Weg des Verkaufs ihrer Restbeteiligung an der Speed, wie in der Ad Hoc-Mitteilung vom 18. Februar 2003 beschrieben, an eine Tochtergesellschaft der Bayerischen Landesbank weiterzuverfolgen. Das Gerichtsverfahren kann erst im Rahmen des Closings des Verkaufs eingestellt werden.
Kontakt Frank Elsner Kommunikation für Unternehmen GmbH Tel: +49 - 5404 - 91 92 0 Fax: +49 - 5404 - 91 92 29 Mail: info@elsner-kommunikation.de
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